Berufsunfähigkeitsversicherung

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Die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente bietet auf Grund der Reform von 2001 nur unzureichende Absicherung.

So beinhaltet sie keinen Berufsschutz, wer in einem anderen als dem bisher ausgeübten Beruf einsetzbar ist, verliert seinen Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente.

Somit verbleibt die private Berufsunfähigskeitsversicherung als notwendige Schutzmaßnahme vor dem finanziellem Ruin.

Im Falle der Berufsunfähigkeit wird Ihnen so eine garantierte monatliche Rente vom Eintreten der Berufsunfähigkeit (eine 50%ige ist bei guten Versicherungen hier bereits ausreichend) bis zum Ende der Vertragslaufzeit bzw. Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters von 65 Jahren gezahlt.

Da im Laufe der Zeit minderschwere Krankheiten auftreten und Unfälle eintreten können, kann es für Erwerbstätige u. U. problematisch werden, mit einer solchen Krankheitsgeschichte eine Berufsunfähigskeitsversicherung abzuschließen. Deshalb ist der Vertragsabschluss durchaus bereits am Anfang der Berufslaufbahn zu empfehlen.